AGB

Stand 2016

Kursanmeldung

Ihre Anmeldung erfolgt über unsere Website per E-Mail oder per Telefon. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, unter Vorbehalt der rechtzeitigen Bezahlung des Kursgeldes.
Der Kursplatz lautet auf die angemeldete Person/Personen und ist nicht übertragbar.

Kursbestätigung und Zahlung des Kursgeldes

Sie erhalten eine Kursbestätigung mit Einzahlungsschein per E-Mail zugeschickt. Eine Barzahlung im Kurs ist nicht möglich. Das Kursgeld muss bis drei Wochen vor dem Kursbeginn auf unser Bankkonto überwiesen werden, somit ist Ihr Platz in dem Säuglingspflegekurs sicher.

Kursplätze und Durchführung

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jeden Kursort eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Säuglingspflegekurs in der Regel nicht durchgeführt.

Abmeldungen

Das Zurückziehen einer Anmeldung ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder nur teilweise zurückerstatten:
Melden Sie sich 20 Tage vor dem ersten Kurstag ab, erlassen wir Ihnen die Kursgeldzahlung zu 100 %. 14 Tage vor Kursbeginn erhalten Sie 50% Ihres Kursgeldes zurück. Bei Abmeldung eine Woche vor dem Kursbeginn oder bei Nichterscheinen, erhalten Sie das bezahlte Kursgeld zu 100 % nicht zurückerstattet. Bei Rückerstattungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Das Zurückziehen einer Anmeldung/Abmeldung hat in jedem Fall über die Administration Säuglingspflegekurs.ch zu erfolgen.

Versäumte Lektionen

Wird ein Kurstag infolge Krankheit versäumt, besteht die Möglichkeit, dass Sie diesen im nächsten Säuglingspflegekurs nachholen können. Dies unter der Voraussetzung, dass Sie uns ein Arztzeugnis für die verpasste Kurslektion vorweisen und freie Plätze in einem der nächsten Säuglingspflegekurse verfügbar sind. Der Kursteilnehmer hat jedoch keinen grundsätzlichen Anspruch, versäumte Lektionen nachzuholen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. Ist ein Elternteil krank, kann auch eine andere Bezugsperson mit in den Kurs genommen werden, als Ersatz für die kranke Person.

Wird ein Kurstag oder sogar der ganze Säuglingspflegekurs versäumt, infolge der Geburt Ihres Babys, besteht die Möglichkeit, dass Sie den versäumten Kurstag/Kurs im nächsten Säuglingspflegekurs nachholen können. Möchten Sie den versäumten Kurstag/Kurs nicht mehr nachholen, schicken Sie uns eine Kopie Ihres Familienbuches zu mit der Bestätigung der Geburtsangaben Ihres Kindes und wir überweisen Ihnen das Kursgeld zurück.

Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Versicherung

Für alle von der Säuglingspflegekurs.ch organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Ohne Ihren Gegenbericht gehen wir davon aus, dass Sie, Ihr ungeborenes Baby und Ihre Begleitung gesund sind. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der Säuglingspflegekurs.ch nicht haftbar gemacht werden.

Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.